Zivilprozessordnung§ 925 Entscheidung nach Widerspruch (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung.. § 925 (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen
§ 925 ZPO - Entscheidung nach Widerspruch (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung.. § 925 Zivilprozessordnung (ZPO) - Entscheidung nach Widerspruch. (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden § 925 wird in 2 Vorschriften zitiert (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. § 924 â†
§ 925 Entscheidung nach Widerspruch (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen § 925 ZPO - Entscheidung nach Widerspruch (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen Entscheidung nach Widerspruch (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen § 925 ZPO, Entscheidung nach Widerspruch (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung..
Zivilprozessordnung - ZPO | § 925 Entscheidung nach Widerspruch Volltext mit Referenzen. Lesen Sie auch die 37 Urteile und 0 Gesetzesparagraphen, die diesen Paragrapahen zitieren und finden Sie relev § 32 III Nr. 3 (weggefallen) (zu § 925 I 1) Kostenordnung (KostO) Gerichtskosten Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte § 38 II Nr. 6 a (Besondere Fälle) Bundesnotarordnung (BNotO) Das Amt des Notars Die Amtstätigkeit § 20 II [Beurkundungen und Beglaubigungen] (zu § 925 I 2 Das Ausschlussurteil war eine richterliche Endentscheidung im Aufgebotsverfahren und bis zum Inkrafttreten des FamFG zum 1. September 2009 eine besondere Form des Gestaltungsurteils nach dem deutschen Zivilprozessrecht.. Bedeutung und Verfahren. Das Ausschlussurteil erging im Aufgebotsverfahren nach §§ 946 bis 1024, § 925 ZPO in der vor dem 1 (1) Das Gesuch soll die Bezeichnung des Anspruchs unter Angabe des Geldbetrages oder des Geldwertes sowie die Bezeichnung des Arrestgrundes enthalten
§ 925 ZPO Entscheidung nach Widerspruch (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen ZPO Anhang EV; teilweise nicht mehr anzuwenden +++) (+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 123/2006 (CELEX Nr: 32006L0123) vgl. Art. 8 Nr. 1 G v. 22.8.2010 I 2248 EURL 2016/680 (CELEX Nr: 32016L0680) vgl. Art. 10 G v. 20.11.2019 I 1724 +++) Neufassung der Zivilprozeßordnung vom 30.1.1877, RGBl. S. 83 durch Art. 9 d. G v. 12.9.1950 I 455. Gem. BVerfGE v. 7.10. Musielak/Voit/Huber, 17. Aufl. 2020, ZPO § 925. zum Seitenanfang. Dokument; Kommentierung: § 925; Gesamtes Wer
(1) Auch nach der Bestätigung des Arrestes kann wegen veränderter Umstände, insbesondere wegen Erledigung des Arrestgrundes oder auf Grund des Erbietens zur Sicherheitsleistung die Aufhebung des Arrestes beantragt werden [Zivilprozessordnung] | BUND [ZPO]: § 925 Entscheidung nach Widerspruch . Bestellen; Hilfe; Service; Impressum; Datenschutz; AGB; Karrier
Musielak/Voit, ZPO II. Inhalt (Tenor) der Entscheidung (Absatz 2) Huber in Musielak/Voit | ZPO § 925 Rn. 4-8 | 15. Auflage 201 das Anordnungsverfahren (§ 922 ZPO), das Widerspruchsverfahren (§§ 924, 925 ZPO), das Rechtfertigungsverfahren (§ 942 ZPO), das Verfahren auf Aufhebung wegen nicht fristgemäßer Geltendmachung der Hauptsache (§ 926 Abs. 2 ZPO), das Verfahren auf Aufhebung wegen veränderter Umstände (§ 927 ZPO) I ZR 182/78 ZPO § 945 Wird eine materiell teilweise begründete einstweilige Unterlassungsverfügung gemäß § 926 Abs. 2 ZPO aufgehoben, so sind diejenigen Nachteile, die dem von der Verfügung Betroffenen durch die zu weite Fassung des Unterlassungsgebots entstanden sind, als Schaden gemäß § 945 ZPO zu ersetzen (Ergänzung zu BGHZ 15, 356 Progressive Kundenwerbung) dieser mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden (§§ 936, 925 ZPO). Gegen dieses Urteil ist die Berufung gegeben (natürlich nur bei Vorliegen ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen), während die Revision - zur Abkürzung des nur summarischen Eilverfahrens - ausgeschlossen ist (§ 542 Abs. 2 ZPO)
das Anordnungsverfahren (§ 922 ZPO), das Widerspruchsverfahren (§§ 924, 925 ZPO),das Rechtfertigungsverfahren (§ 942 ZPO), das Verfahren auf Aufhebung wegen nicht fristgemäßer Klageerhebung (§ 926 Abs. 2 ZPO),das Verfahren auf Aufhebung wegen veränderter Umstände (§ 927 ZPO),das Verfahren auf Aufhebung gegen Sicherheitsleistung (§ 939 ZPO) un § 925 ZPO Entscheidung nach Widerspruch (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung.. § 925 ZPO Entscheidung nach Widerspruch (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen
§ 925 ZPO § 925 ZPO. Entscheidung nach Widerspruch. Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877. Buch 8. Zwangsvollstreckung. Abschnitt 5. Arrest und einstweilige Verfügung. Paragraf 925. Entscheidung nach Widerspruch [1. Januar 2002] 1 § 925. 2 Entscheidung nach. Richterlicher Verfahrensfehler § 925 ZPO. Im Mietrecht werden viele Entscheidungen auch im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, also im sog. Eilverfahren. Das Hauptsacheverfahren dauert in der Regel mehrere Monate oder Jahre. Hierfür ist manchmal keine Zeit und es muss eine Entscheidung binnen weniger Stunden oder Tage getroffen werden. In diesem Fall muss im Eilrechtsschutz eine. § 925 wird in 2 Vorschriften zitiert (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen § 925 Entscheidung nach Widerspruch § 926 Anordnung der Klageerhebung § 927 Aufhebung wegen veränderter Umstände § 928 Vollziehung des Arrestes § 929 Vollstreckungsklausel; Vollziehungsfrist § 930 Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen § 931 Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk § 932 Arresthypothe o Die Entscheidung ergeht per Endurteil, § 925 ZPO o Das Widerspruchsverfahren ist Teil des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens; es ist nicht zu verwechseln mit dem Hauptsacheverfahren; beide haben unterschiedliche Streitgegenstände; in ersterem geht es allein um die Zulässigkeit einstweiliger Sicherungsmaßnahme
Der Widerspruch führt notwendig zur mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung, über die durch Endurteil entschieden wird, § 925 ZPO. Wird die einstweilige Verfügung aufgehoben, so tritt sie sogleich außer Kraft Für die Verfahren nach der ZPO umfasst § 16 Nr. 6 RVG die Aufhebungs- und Abänderungsverfahren nach §§ 924, 925, 926 Abs. 2, § 927 ZPO, die nach Maßgabe von §§ 936, 939 ZPO auch für das einstweilige Verfügungsverfahren gelten. Insbesondere das Widerspruchsverfahren bildet keine besondere Angelegenheit Das Ausschlussurteil erging im Aufgebotsverfahren nach §§ 946 bis 1024, § 925 ZPO in der vor dem 1. September 2009 geltenden Fassung. Es wurde in öffentlicher Sitzung durch den zuständigen Amtsrichter erlassen. Wer sich auf Rechte beruft, benötigt in bestimmten Fällen dafür eine Urkunde, in der das Recht verbrieft ist. Geht die Urkunde verloren, bedeutet dies für den Rechtsinhaber, dass er sein Recht nicht mehr durchsetzen kann. Wollte der Rechtsinhaber vermeiden, dass ein. Die zeitlichen Grenzen des Schadensersatzanspruchs aus § 945 ZPO hat der Bundesgerichtshof vor knapp zwei Jahren mit Urteil vom 10.07.2014 - I ZR 249/12 (Nero) näher bestimmt (s. dazu hier).. Mit erst kürzlich veröffentlichtem Urteil vom 19.11.2015 - I ZR 109/14 (Hot Socks) hat sich der Bundesgerichtshof nun näher damit befasst, welche Schäden auf der Grundlage von § 945. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 925 Auflassung (1) Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des... (2) Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam
Änderung § 952 ZPO vom 01.09.2009 Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 952 ZPO , alle Änderungen durch Artikel 29 FGG-RG am 1. September 2009 und Änderungshistorie der ZPO In diesem Fall ist die mündliche Verhandlung vorgeschrieben, da über den Widerspruch mündlich verhandelt werden muss (§§ 936, 925 Abs. 1 ZPO). Jetzt kann das Gericht nur mit Zustimmung der Beteiligten nach § 128 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Geschieht dies, dann entsteht die Terminsgebühr
ZPO § 925 Absatz 1: Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. ZPO § 925 Absatz 2: Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. ZPO § 926: Übersicht: Anordnung der Klageerhebung : ZPO § 926. Im heutigen Beitrag beschäftigen wir uns mit dem Schemata bzw. den Voraussetzungen des Eigentumserwerb an Grundstücken nach §§ 873, 925 BGB.. Voraussetzungen des Eigentumserwerbs an Grundstücken, §§ 873 I, 925 I BGB I. Einigung, §§ 873 I, 925 I BGB Erforderlich ist eine dingliche Einigung nach §§ 145 ff. BGB, die auf den Übergang des Eigentums an einem Grundstück gerichtet ist Aufgrund einer Auflassung in einem Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO kann eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht erfolgen, weil es in diesem Fall an einer gleichzeitigen Anwesenheit von Erwerber und Veräußerer (§ 925 Abs. 1 Satz 1 BGB) fehlt. Die Regelung des § 925 Abs. 1 Satz 3 BGB enthält keine Ausnahme von dem Erfordernis der gleichzeitigen Anwesenheit der Erklärenden bei der. § 925 BGB - Auflassung § 925a BGB - Urkunde über Grundgeschäft § 926 BGB - Zubehör des Grundstücks § 927 BGB - Aufgebotsverfahren § 928 BGB - Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fisku
§ 925 ZPO - Entscheidung nach Widerspruch § 926 ZPO - Anordnung der Klageerhebung § 927 ZPO - Aufhebung wegen veränderter Umstände § 928 ZPO - Vollziehung des Arrestes § 929 ZPO. Der Widerspruch führt gem. §§ 936, 925 ZPO notwendig zur mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung, über die durch Endurteil entschieden wird. Wird die einstweilige Verfügung aufgehoben, so tritt sie sogleich außer Kraft. Wird das Urteil in der Berufungsinstanz wieder aufgehoben, so muss das Berufungsgericht die einstweilige Verfügung erneut.
einstweiliger Verfügung (§§ 924 III, 936 ZPO) 147 Muster 170: Einstweilige Vollziehungseinstellung bei Arrest bzw. einstweili-ger Verfügung (§§ 924 III, 936 ZPO) 148 Muster 171: Teilweise Aufrechterhaltung des Arrestbefehls nach Wider-spruch (§ 925 ZPO) 149 Muster 172: Teilweise Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung nac 5 Nach anderer Ansicht soll diese Art der Verfügung einer Rechtsfortbildung entspringen (siehe Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., vor § 925, Rn. 31; Heinze, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 938, Rn. 14) oder aus einer Analogie zu spezialgesetzlichen Ausgestaltungen von Befriedigungsverfügungen wie §§ 19 Abs. 3 MarkenG, 1615o BGB, 12 UWG hergeleitet werden (siehe Heinze, a. Vollstreckungshindernisse gemäß §§ 775, 776 ZPO I. § 775 Nr. 1 - Vollstreckungshindernde Entscheidungen Dem Vollstreckungsorgan ist die (nicht notwendig vollstreckbare) Ausfertigung (beglau- bigte Abschrift der Ausfertigung reicht nicht aus) oder die Urschrift (kommt für den Ge- richtsvollzieher generell nicht in Betracht) einer vollstreckbaren gerichtlichen Ent
§ 925 ZPO OLG Bamberg, Urteil vom 1.10.2012, Az. 4 U 168/12 Dieser schwerwiegende Nachteil für den Arrestgegner ist keineswegs, wie das OLG München (a. a. O., dort Rn. 5) meint, die sachlogische Konsequenz eines effektiven Eilrechtsschutzes: Der Verlust einer Rechtsmittelinstanz für die Schuldnerseite leuchtet nämlich auch und gerade im Vergleich mit den Gegebenheiten im. Wortlaut des § 925 Abs. 2 ZPO, Anwendung über § 936 ZPO. 4. Da es sich um ein Urteil handelt, ist eine Streitwertfestsetzung im Tenor nicht erforderlich. 2. 2. Kostenentscheidung - erlassen - Tatbestand . Ursprünglich kaufte der Verfügungsbeklagte (nachfolgend nur noch: der Beklagte) von einem Sammler in München den streitgegenständlichen Pkw - das VW Käfer Kabrio - und einen. § 925 Entscheidung nach Widerspruch § 926 Anordnung der Klageerhebung § 927 Aufhebung wegen veränderter Umstände § 928 Vollziehung des Arrestes § 929 Vollstreckungsklausel; Vollziehungsfrist § 930 Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen § 931 Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk § 932 Arresthypothek § 933 Vollziehung des persönlichen Arrestes § 934.
Sie müsste, um Erklärungen für die Schuldnerin abgeben zu können, zu den nach § 79 ZPO benannten Vertretungsberechtigten gehören. Dies ist jedoch nicht der Fall (Anlage § 79 ZPO sowie Beschlüsse/Urteile des AG Brühl, AG Dieburg, AG Euskirchen, AG Gelnhausen, AG Leipzig, AG Stuttgart). Die Widerspruchsanzeige ist daher wg. fehlenden Rechts nicht beachtlich. Der Widerspruch gilt nach. In § 79 II ZPO ist klar definiert, wer als Bevollmächtigte vertretungsbefugt ist. Der Haftpflicht-Versicherer eines in Anspruch genommenen Versicherungsnehmers gehört nicht dazu. Siehe auch: Aufsatz der Anwaltskammer Hamburg - Die Vertretung im Zivilprozess Geschäftsnummer: 15-9166513--5-N Amtsgericht Stuttgart Mahnabteilung Beschluss Weiterlesen → Veröffentlicht unter DBV. Überblick - Kostenfestsetzungsverfahren, §§ 103 ff. ZPO. Das Kostenfestsetzungsverfahren ist in den §§ 103 ff. ZPO normiert. Beim Kostenfestsetzungsverfahren geht es um die Frage, wie der Betroffene, nachdem er einen Prozess bestritten hat, an die entstandenen Gerichts- und Verfahrenskosten kommt. Beispiel: Gewinnt der Kläger den Prozess.
§ 925 Entscheidung nach Widerspruch § 926 Anordnung der Klageerhebung § 927 Aufhebung wegen veränderter Umstände § 928 Vollziehung des Arrestes § 929 Vollstreckungsklausel; Vollziehungsfrist § 930 Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen. Abschnitt des 3. Buches der ZPO in ZPO geregelt. Sie ist nur statthaft, wenn der Wert der Beschwer in der Hauptsache 20.000 Euro übersteigt. Seit dem 1. Januar 2020 befindet sich diese Regelung in Absatz 2 ZPO, zuvor war dies in der EGZPO geregelt. Für verwaltungsgerichtliche Verfahren ist die Nichtzulassungsbeschwerde in VwGO geregelt, für das arbeitsgerichtliche Verfahren in ArbGG, für. Nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt werden müssen mit Verkündung rechtskräftige Urteile (z.B. Revisionsurteile des BGH), Urteile in Ehe- und Kindschaftssachen, die Anordnung und Bestätigung von Arrest und einstweiliger Verfügung (§§ 922, 925 Abs. 2 und § 936 ZPO), Zwischenurteile (§§ 280, 303 und 304 ZPO) und die Stattgabe begründeter Vollstreckungsschutzanträge nach. Zivilprozessordnung (ZPO) Anwälte; Für Anwälte Gesetze. Bürgerliches Gesetzbuch § 925 BGB - Auflassung (1) Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. Zur Entgegennahme der Auflassung ist. Dass § 222 Abs. 2 ZPO auch auf Sonnabende analog anzuwenden sei, habe das Bundesverfassungsgericht in seiner in der zitierten Kommentierung angeführten Entscheidung nicht angenommen. 7 . 3. Mit der Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch Nichtberücksichtigung des am 17. Oktober 2011 beim Amtsgericht.
§ 925 ZPO - Entscheidung nach Widerspruch § 926 ZPO - Anordnung der Klageerhebung § 927 ZPO - Aufhebung wegen veränderter Umstände § 928 ZPO - Vollziehung des Arrestes § 929 ZPO - Vollstreckungsklausel; Vollziehungsfrist § 930 ZPO - Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen § 931 ZPO - Vollziehung in eingetragenes Schiff. §§ 873, 925 wirksam über das Grundstückseigentum verfügt, so dass D Eigentümer geworden ist; diese Verfügung ist jedoch dem K gegenüber gem. § 883 Abs. 2 relativ unwirksam. Somit kann K von V weiterhin die Auflassung gem. § 433 Abs. 1 verlangen. Von D kann K gem. § 888 verlangen, dass D der Eintragung des K in der Form des § 29 GBO.
#7 King#21 Meier#55 Koszarek#12 Hakanson#55 Koszare I S. 2 ArbGG; ein Ausspruch im Tenor ist — wegen § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG — nur im arbeitsgerichtlichen Verfahren erforderlich), Entscheidungen, die bereits kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar sind (Vollstreckungsbescheide, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO; Beschlüsse, § 794 Abs. 1 Nr. 2, 2 a, 3 ZPO; Anordnungen und Bestätigungen von Arrest und einstweiliger Verfügung, §§ 922, 925 Abs. 2. Muster 137: Einstweilige Anordnung betreffend den Kindesunterhalt..... 45 Muster 138: Einstweilige Anordnung betreffend das Umgangsrecht....